27.05.2014
Neues Verfahren für Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Interview mit Oberkirchenrat Stefan Große

Haben Sie auch Post von Ihrer Bank oder Versicherung erhalten wegen der Kirchensteuer? In Deutschland sind auf Kapitalerträge, also z.B. auf Zinsen, Steuern zu zahlen. Festgelegt ist auch, dass, genau wie bei der Lohnsteuer, 9 % dieser Kapitalertragssteuer noch als Kirchensteuer zu entrichten sind. Neu ist das nicht. Das Verfahren dazu wird allerdings zum 1. Januar 2015 geändert. Die Sache hat für viel Verwirrung gesorgt. Der Finanzdezernent der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Oberkirchenrat Stefan Große, geht darauf ein.

Herr Große, was ändert sich ab 2015?
Große: Die Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird automatisiert. Für Sie als Bankkunde entfällt der Auftrag zum Einbehalt der Kirchensteuer oder die Einbeziehung der Kirchensteuer in die Steuererklärung.

Wer muss denn Kirchensteuer auf Kapitalerträge entrichten?
Große: Nur Kirchenmitglieder. Und auch nur, wenn die Kapitalerträge über den Freibeträgen liegen, also mehr als 801 Euro betragen, bei Verheirateten mehr als 1.602 Euro im ganzen Jahr. Das ist nicht neu. Nur das Erhebungsverfahren verändert sich.

Was heißt das konkret, an einem Beispiel?
Große: Wer beispielsweise 1.000 Euro Zinsen und Dividenden im Jahr erhält, zahlt darauf knapp fünf Euro Kirchensteuer. Handelt es sich um ein gemeinsam veranlagtes Ehepaar sind bei 1.000 Euro weder Kapitalertragssteuern noch Kirchensteuer fällig, weil dies unter dem Freibetrag liegt.

Wie funktioniert das neue Verfahren praktisch?
Große:
Banken erhalten erstmals im Herbst dieses Jahres vom Bundeszentralamt für Steuern das für die Erhebung notwendige Religionsmerkmal, also den Hinweis, ob und welcher Kirche jemand angehört. Die Belange des Datenschutzes sind gewahrt. Man kann der Datenweitergabe widersprechen – für das Jahr 2015 bis zum 30. Juni 2014. Die Bank führt dann die Kapitalertragssteuer und die Kirchensteuer automatisch ab. Bisher musste jeder bei der Steuererklärung selbst daran denken und dies angeben.

Was passiert, wenn ich als Kunde widerspreche?
Große:
Dann erhält die Bank vom Bundeszentral­amt für Steuern einen neutralen Wert und behält keine Kirchensteuer ein. Allerdings müssen Sie in Ihrer Steuererklärung im folgenden Jahr diese Angaben selbstständig nachholen.

Wenn jemand Fragen zur Kirchensteuer hat?
Große:
… sollten Sie unser gebührenfreies Kirchensteuertelefon nutzen, einfach anrufen: 0800 – 713 713 7.

Wenn Sie die automatische und verschlüsselte Übermittelung Ihrer Konfession an Ihre Bank oder Versicherung nicht wünschen, können Sie dem Verfahren widersprechen (für 2015 bis 30. Juni 2014). Das Formular „Erklärung zum Sperrvermerk“ (Formular ID 010156) erhalten Sie unter www.formulare-bfinv.de. Weitere Informationen zur Kirchensteuer finden Sie auch auf der Internetseite der EKM: www.ekmd.de